Säule 3a - Nachzahlung
von Remo Keist (Kommentare: 0)
Ab 2026 können rückwirkend in der Säule 3a Lücken geschlossen werden. Damit Sie davon Gebrauch machen können, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Es muss ein AHV-pflichtiges Einkommen für das Einkaufsjahr als auch im Jahr, in dem nur ein Teil oder gar keine Einzahlung vorgenommen wurde, gegeben sein
- Im Einkaufsjahr muss zuerst der Maximalbetrag einbezahlt werden
- nachträgliche Einkäufe müssen von der betroffenen Vorsorgekasse zuerst genehmigt werden
- ein nicht getätigter Einkauf kann nicht auf verschiedene zukünftige Jahre aufgeilt werden
- Es dürfen mehrere Lücken aus früheren Jahren (bspw. 1'500.- aus dem Jahr 2025 und CHF 2'500.- aus dem Jahr 2026) einmalig zusammengerechnet werden, um diese zusammengerechnete Lücken bspw. im 2027 einzuzahlen, vorausgesetzt für das Jahr 2027 wurde bereits der Maximalbetrag einbezahlt
- nachträgliche Einkäufe sind auf die jeweils für die betroffenen Jahre gültigen Maximalbeiträge beschränkt