Säule 3a - Nachzahlung

von Remo Keist (Kommentare: 0)

Ab 2026 können rückwirkend in der Säule 3a Lücken geschlossen werden. Damit Sie davon Gebrauch machen können, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Es muss ein AHV-pflichtiges Einkommen für das Einkaufsjahr als auch im Jahr, in dem nur ein Teil oder gar keine Einzahlung vorgenommen wurde, gegeben sein
  • Im Einkaufsjahr muss zuerst der Maximalbetrag einbezahlt werden
  • nachträgliche Einkäufe müssen von der betroffenen Vorsorgekasse zuerst genehmigt werden
  • ein nicht getätigter Einkauf kann nicht auf verschiedene zukünftige Jahre aufgeilt werden
  • Es dürfen mehrere Lücken aus früheren Jahren (bspw. 1'500.- aus dem Jahr 2025 und CHF 2'500.- aus dem Jahr 2026) einmalig zusammengerechnet werden, um diese zusammengerechnete Lücken bspw. im 2027 einzuzahlen, vorausgesetzt für das Jahr 2027 wurde bereits der Maximalbetrag einbezahlt
  • nachträgliche Einkäufe sind auf die jeweils für die betroffenen Jahre gültigen Maximalbeiträge beschränkt

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